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Man kann sagen, sie „hat Hand und Fuß“.
Aber woher kommt dieser Ausdruck?
Das Sprichwort kommt von einer alten Deutschen Rechtsformel. Allerdings meinte man damit im speziellen den linken Fuß und die rechte Hand, denn ein Ritter (also das damalige Sinnbild eines wehrhaften Mannes) war nur kriegstüchtig, wenn er mit der Rechten ein Schwert führen und mit dem linken Fuß in den Steigbügel seines Pferdes treten konnte, um es zu besteigen.
Es ist daher kein Wunder, dass es eine übliche (wenn auch schwere) Strafe im Mittelalter war, jemanden eins davon oder gar beides abzuschlagen. Man nahm der Person dadurch nicht nur das Körperteil, sondern auch die Wehrhaftigkeit (bzw. Mannhaftigkeit).
Wer sich jetzt von den Lesern freut, Linkshänder zu sein, sollte nicht zu laut jubeln. Denn anders zu sein als der Rest konnte einem im Mittelalter gar unangenehme Situationen einbringen oder (je nach Jahrhundert) einen sehr warmen Platz auf dem Scheiterhaufen nach sich ziehen.
Darum sagen wir heute „Etwas hat Hand und Fuß“ um auszudrucken, dass es vollständig/komplett ist.
Allerdings kann man es auch übertreiben:
Im Mittelalter kam der Handel mit den vermeintlichen Knochen von Heiligen als Reliquien so in Mode, dass vom heiligen Stefan zu Hochzeiten nicht weniger als 13 Arme im Umlauf waren.
DER hatte Hand und Fuß!